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Cerankochfeld statt Kochplatten ist zu dulden!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Will der Vermieter einen Plattenherd durch einen mit Cerankochfeldern ersetzen, so ist der Wohnungsmieter zur Duldung dieser Maßnahme verpflichtet, da es sich hierbei um ein Modernisierung i.S.d. § 555 b Nr. 4 BGB handelt. Der Gebrauchswert der Wohnung wird durch den Austausch erhöht. Da es sich hierbei jedoch um eine Bagetellmodernisierung handelt, gelten die formalen Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung (§ 555 c BGB) nicht.
Weigert sich der Mieter dennoch, die Maßnahme zu dulden, kann der Vermieter seinen Anspruch auf dem Klagewege durchsetzen.


AG Berlin-Neukölln, 19.12.2016 - Az: 10 C 391/16

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