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Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten müssen tagsüber erfolgen!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall sollten die Heizkostenverteiler und Wasserzähler gegen Funkbasierte Geräte ausgetauscht werden. Die erforderlichen Arbeiten sollten an einem Werktag tagsüber stattfinden. Der Mieter lehnte dies aber ab, weil er berufstätig sei. Die Arbeiten sollten daher seiner Auffassung nach 18 Uhr erfolgen. Da die Parteien sich nicht einigen konnten, musste ein Gericht entscheiden.

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AG Berlin-Lichtenberg, 04.04.2014 - Az: 18 C 366/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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