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Wohnung muss nicht an den neuesten Stand der Technik angepasst werden

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem 1956 errichteten Haus stellt eine aus heutiger Sicht unzureichende Wärmedämmung keinen Mangel dar - der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Wohnung laufend

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