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Wohnung muss nicht an den neuesten Stand der Technik angepasst werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem 1956 errichteten Haus stellt eine aus heutiger Sicht unzureichende Wärmedämmung keinen Mangel dar - der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Wohnung laufend

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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