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Abbruch der künstlichen Ernährung nach Feststellung des mutmaßlichen Willens

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Vormundschaftsgericht muß die Entscheidung eines Betreuers, die Einwilligung in die Fortführung der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bei der Betroffenen zu verweigern und damit den Abbruch dieser Maßnahmen zu veranlassen, genehmigen. Hierbei kommt es auf die Wünsche des Betreuten

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LG Waldshut-Tiengen, 20.02.2006 - Az: 1 T 161/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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