Das Vormundschaftsgericht muß die Entscheidung eines Betreuers, die Einwilligung in die Fortführung der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr bei der Betroffenen zu verweigern und damit den Abbruch dieser Maßnahmen zu veranlassen, genehmigen. Hierbei kommt es auf die Wünsche des Betreuten
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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