Ein Vermieter kann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt sein, wenn der Mieter sich weigert, Modernisierungen im Haus zu dulden obwohl er hierzu bereits gerichtlich verurteilt wurde. Vorliegend weigerte sich die betroffene Mieterin trotz des bestehenden Urteils, Handwerker und andere Baubeteiligte in ihre Wohnung zu lassen. Der Dachboden wurde von ihr nur zögerlich und auf Druck geräumt.
Schließlich reichte es dem Vermieter, er kündigte fristlos und klagte auf Räumung. Das Gericht bestätigte die Kündigung, da es nicht zumutbar sei, das Verhalten der Mieterin weiter zu tolerieren. Immerhin ging es um einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Der Widerstand der Mieterin hätte nach der entsprechenden Verurteilung aufgegeben werden müssen.
Schließlich reichte es dem Vermieter, er kündigte fristlos und klagte auf Räumung. Das Gericht bestätigte die Kündigung, da es nicht zumutbar sei, das Verhalten der Mieterin weiter zu tolerieren. Immerhin ging es um einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren. Der Widerstand der Mieterin hätte nach der entsprechenden Verurteilung aufgegeben werden müssen.
AG Frankfurt/Main, 05.08.2009 - Az: 33 C 4733/08-28
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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