Der Mieter hat keinen Anspruch auf Duldung einer Mietermodernisierung gegen den Vermieter, wenn der Vermieter durch eine Vereibarung auf das Rückbaurecht verzichten soll und dieser bei einer Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf von zehn Jahren Mietdauer nach dem Einbau den Zeitwert der Anlage ersetzen soll.
AG Potsdam, 17.02.2000 - Az: 26 C 354/99
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