Der Mieter hat keinen Anspruch auf Duldung einer Mietermodernisierung gegen den Vermieter, wenn der Vermieter durch eine Vereibarung auf das Rückbaurecht verzichten soll und dieser bei einer Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf von zehn Jahren Mietdauer nach dem Einbau den Zeitwert der Anlage ersetzen soll.
AG Potsdam, 17.02.2000 - Az: 26 C 354/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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