Wenn der Eigentümer das Gebäude modernisiert, darf er die Kosten auf die Mieter umlegen.
Baut der Eigentümer neue Fenster ein, darf er die Ausgaben nicht nach der Wohnfläche auf die Mieter verteilen, sondern muss diese nach Anzahl der Fenster in den jeweiligen Wohnungen verteilen.
Außerdem sind im Mieterhöhungsschreiben die Gesamtkosten genau aufzuschlüsseln. Die Rechnung muss für den Mieter nachvollziehbar und überprüfbar sein.
Baut der Eigentümer neue Fenster ein, darf er die Ausgaben nicht nach der Wohnfläche auf die Mieter verteilen, sondern muss diese nach Anzahl der Fenster in den jeweiligen Wohnungen verteilen.
Außerdem sind im Mieterhöhungsschreiben die Gesamtkosten genau aufzuschlüsseln. Die Rechnung muss für den Mieter nachvollziehbar und überprüfbar sein.
LG Stralsund, 14.09.1995 - Az: 1 S 217/94
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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