Der Mieter muss seinen materiell-rechtlichen Anspruch (§ 564c BGB) auf Fortsetzung des befristeten Mietverhältnisses mit einer Klage geltend machen, um eine Verlängerung des Mietverhältnisses durchzusetzen.
LG Berlin, 13.04.1999 - Az: 64 T 14/99
Quelle: Grundeigentum 10 / 99, S. 649
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