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Kann man einfach aus dem Vorvertrag raus oder ist die Miete trotzdem fällig?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Aus einem abgeschlossenen Vorvertrag, in dem die Vertragspartner sich verpflichtet haben, später einen Mietvertrag abzuschließen, können sich die Vertragspartner nicht einfach lösen.

Bei schuldhafter Nichterfüllung der vertraglichen Pflicht seitens des zukünftigen Mieters ist dem Vermieter Schadenersatz zu zahlen. Die Höhe des Schadenersatzes ist durch die Höhe der Mietzahlungen bestimmt, die bis zum erstmöglichen Kündigungszeitpunkt fällig geworden wären.


LG Coburg, 24.03.2004 - Az: 33 S 16/04

ECLI:DE:LGCOBUR:2004:0429.33S16.04.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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