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Kann man einfach aus dem Vorvertrag raus oder ist die Miete trotzdem fällig?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Aus einem abgeschlossenen Vorvertrag, in dem die Vertragspartner sich verpflichtet haben, später einen Mietvertrag abzuschließen, können sich die Vertragspartner nicht einfach lösen.

Bei schuldhafter Nichterfüllung der vertraglichen Pflicht seitens des zukünftigen Mieters ist dem Vermieter Schadenersatz zu zahlen. Die Höhe des Schadenersatzes ist durch die Höhe der Mietzahlungen bestimmt, die bis zum erstmöglichen Kündigungszeitpunkt fällig geworden wären.


LG Coburg, 24.03.2004 - Az: 33 S 16/04

ECLI:DE:LGCOBUR:2004:0429.33S16.04.0A

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Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen