Aus einem abgeschlossenen Vorvertrag, in dem die Vertragspartner sich verpflichtet haben, später einen Mietvertrag abzuschließen, können sich die Vertragspartner nicht einfach lösen.
Bei schuldhafter Nichterfüllung der vertraglichen Pflicht seitens des zukünftigen Mieters ist dem Vermieter Schadenersatz zu zahlen. Die Höhe des Schadenersatzes ist durch die Höhe der Mietzahlungen bestimmt, die bis zum erstmöglichen Kündigungszeitpunkt fällig geworden wären.
Bei schuldhafter Nichterfüllung der vertraglichen Pflicht seitens des zukünftigen Mieters ist dem Vermieter Schadenersatz zu zahlen. Die Höhe des Schadenersatzes ist durch die Höhe der Mietzahlungen bestimmt, die bis zum erstmöglichen Kündigungszeitpunkt fällig geworden wären.
LG Coburg, 24.03.2004 - Az: 33 S 16/04
ECLI:DE:LGCOBUR:2004:0429.33S16.04.0A
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