Wurde eine Wohnung an mehrere Mieter vermietet, so hat ein einzelner Mieter keinen Anspruch auf Erteilung einer
Untermieterlaubnis. Ein solcher Anspruch steht vielmehr allen Mietern gemeinschaftlich zu. Der Umstand, dass einige Mieter die Wohnung nicht mehr nutzen, ändert hier dran nichts. Mit dem Urteil wurde die Entscheidung der Vorinstanz (AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 03.03.2016 - Az: 16 C 273/15) bestätigt.