Untervermietung - wann beginnt das Vertragsverhältnis?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Erst mit Zahlung des Untermieters kommt ein Vertragsverhältnis Vermieter-Untermieter zustande, wenn der Vermieter dem Untermieter die einstweilige Weiterbenutzung der Räume, für die der Mieter die Miete schuldig ist, gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung gestattet.
Lediglich durch die fortdauernde Benutzung ist noch kein Vertragsverhältnis zustande gekommen.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.