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Untervermietung - wann beginnt das Vertragsverhältnis?

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Erst mit Zahlung des Untermieters kommt ein Vertragsverhältnis Vermieter-Untermieter zustande, wenn der Vermieter dem Untermieter die einstweilige Weiterbenutzung der Räume, für die der Mieter die Miete schuldig ist, gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung gestattet.

Lediglich durch die fortdauernde Benutzung ist noch kein Vertragsverhältnis zustande gekommen.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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