Erst mit Zahlung des Untermieters kommt ein Vertragsverhältnis Vermieter-Untermieter zustande, wenn der Vermieter dem Untermieter die einstweilige Weiterbenutzung der Räume, für die der Mieter die Miete schuldig ist, gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung gestattet.
Lediglich durch die fortdauernde Benutzung ist noch kein Vertragsverhältnis zustande gekommen.
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OLG Düsseldorf, 15.06.2004 - Az: I-24 U 38/04
ECLI:DE:OLGD:2004:0615.I24U38.04.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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