Erst mit Zahlung des Untermieters kommt ein Vertragsverhältnis Vermieter-Untermieter zustande, wenn der Vermieter dem Untermieter die einstweilige Weiterbenutzung der Räume, für die der Mieter die Miete schuldig ist, gegen Zahlung einer Nutzungsentschädigung gestattet.
Lediglich durch die fortdauernde Benutzung ist noch kein Vertragsverhältnis zustande gekommen.
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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