Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.609 Anfragen
Kleinreparaturklausel auch für Kippriegel eines Fensters?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag umfasst nicht die Fenster. Daher ist der Mieter auch nicht verpflichtet, die Reparaturkosten für den Kippriegel eines Fensters aufgrund einer solchen Klausel zu begleichen.
Die Kleinreparaturklausel umfasste nur die Reparaturkosten für die Behebung von Schäden an den mitvermieteten Anlagen oder Einrichtungen - Fenster sind jedoch weder eine mitvermietete Anlage noch eine Einrichtung sondern wesentlicher Bestandteil der Mietsache.
AG Hannover, 26.01.2007 - Az: 437 C 15376/06
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.256 Bewertungen)
Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...