Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.174 Anfragen

Kann ein Wohnungseigentümer die Beseitigung einer Markise verlangen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Von einer Markise mit Markisenkasten mit einer Breite von 5,05 m und einer Tiefe (Ausfall) von 4,00 m als bauliche Veränderung können erhebliche Beeinträchtigungen des Sondereigentums eines Miteigentümers ausgehen, wenn diese direkt vor dem Fenster des Wohnzimmers des Miteigentümers installiert wird. Ist dies zu bejahen, so ist die errichtete Markise nebst Markisenkasten zu beseitigen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Beklagte als Handlungs- und Zustandsstörerin beeinträchtigt das Sondereigentum der Kläger aber in einer Weise, wie diese es im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Nr. 2 WEG n.F. nicht hinzunehmen haben. Den Klägern erwächst daraus ein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil. Demgemäß steht der Beklagten auch kein Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf (nachträgliche) Gestattung der Maßnahmen nach § 20 Abs. 3 WEG n.F. zu, den sie dem Beseitigungsanspruch der Kläger nach § 242 BGB entgegenhalten könnte.

Ein „Nachteil“ im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG n.F. ist - im Einklang mit der Reichweite des § 14 Ziff. 1 WEG a.F. - bei jeder nicht ganz unerheblichen Beeinträchtigung, die konkret und objektiv sein muss, gegeben; entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann. Die Schwelle für die Annahme einer Beeinträchtigung ist niedrig anzusetzen; nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen bleiben daher außer Betracht.

Gemessen an diesen Anforderungen haben die Kläger bewiesen, dass mit der streitbehafteten Markise nebst dem Markisenkasten eine konkrete und objektive Beeinträchtigung verbunden ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.264 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant