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Selbstauskunft - Frage nach Familienstand ist zulässig

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es ist zulässig, in der Selbstauskunft nach dem Familienstand des Mieters zu fragen. Schließlich kann der Umstand, ob ein sich bewerbendes Paar verheiratet ist oder nicht, durchaus von Bedeutung für den Vermieter sein. Daher darf der Mieter bei dieser Frage nicht lügen. Tut er dies doch, so kann der Mietvertrag

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LG Landau/Pfalz, 22.01.1985 - Az: 1 S 226/84


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
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