Es ist zulässig, in der Selbstauskunft nach dem Familienstand des Mieters zu fragen. Schließlich kann der Umstand, ob ein sich bewerbendes Paar verheiratet ist oder nicht, durchaus von Bedeutung für den Vermieter sein. Daher darf der Mieter bei dieser Frage nicht lügen. Tut er dies doch, so kann der Mietvertrag
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LG Landau/Pfalz, 22.01.1985 - Az: 1 S 226/84
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