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Nach Mietschulden darf gefragt werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Frage nach bestehenden Mietschulden ist im Rahmen einer Selbstauskunft des Mieters zulässig. Falsche Angaben berechtigen den Vermieter zur fristlosen Kündigung. Der Mieter muss jedoch nur berechtigte und offene Mietzinsverpflichtungen offenbaren. Es

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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