Vorliegend war ein Kraftfahrer nach Alkohol- und Cannabiskonsum in eine Verkehrskontrolle geraten. Schwerwiegende Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeiten waren nicht festzustellen. Eine Blutprobe ergab einen THC-Wert von 3,7 ng/ml, was im unteren Bereich für den Nachweis von Cannabiskonsum liegt. In diesem Fall ist es angemessen, eine Geldbuße von 500 Euro nebst einem einmonatigen Fahrverbotes auszusprechen.
LG Landau/Pfalz, 24.11.2010 - Az: 7113 JS 4614/10/3 NS
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