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3,7 ng/ml THC im Blut - Geldbuße und einmonatiges Fahrverbot

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war ein Kraftfahrer nach Alkohol- und Cannabiskonsum in eine Verkehrskontrolle geraten. Schwerwiegende Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeiten waren nicht festzustellen. Eine Blutprobe ergab einen THC-Wert von 3,7 ng/ml, was im unteren Bereich für den Nachweis von Cannabiskonsum liegt. In diesem Fall ist es angemessen, eine Geldbuße von 500 Euro nebst einem einmonatigen Fahrverbotes auszusprechen.


LG Landau/Pfalz, 24.11.2010 - Az: 7113 JS 4614/10/3 NS


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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