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3,7 ng/ml THC im Blut - Geldbuße und einmonatiges Fahrverbot

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Vorliegend war ein Kraftfahrer nach Alkohol- und Cannabiskonsum in eine Verkehrskontrolle geraten. Schwerwiegende Beeinträchtigungen der Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeiten waren nicht festzustellen. Eine Blutprobe ergab einen THC-Wert von 3,7 ng/ml, was im unteren Bereich für den Nachweis von Cannabiskonsum liegt. In diesem Fall ist es angemessen, eine Geldbuße von 500 Euro nebst einem einmonatigen Fahrverbotes auszusprechen.


LG Landau/Pfalz, 24.11.2010 - Az: 7113 JS 4614/10/3 NS


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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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Natalie Reil, Landshut