Ein mietvertraglicher Hinweis auf ein bestimmtes Geschoß ist nicht hinreichend, wenn dort nicht alle Wohneinheiten vom Mietvertrag umfaßt sind, da so keine Bestimmung möglich ist, welche Räume vermietet wurden.
BGH, 02.11.2005 - Az: XII ZR 233/03
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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