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Betrug, wenn Miete nicht gezahlt werden kann?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist dem Mieter vor Vertragsschluss bekannt, dass er den Mietzins nicht aufbringen kann, so macht er sich des Betrugs strafbar.
Im vorliegenden Fall betrug der Mietzins EURO 675, das monatliche Einkommen des Mieters lag jedoch nur bei EURO 650.


OLG Hamm - Az: 2 Ss 301/02

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