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Mietpreisüberhöhung - Rückzahlungsanspruch
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei rügeloser Zahlung des Mietzinses über einen längeren Zeitraum (hier: sechs Jahre) ist ein etwaiger Rückzahlungsanspruch wegen einer Mietpreisüberhöhung verwirkt.
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Natalie Reil, Landshut
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Kraus , Suhl