Im vorliegenden Fall war bei normalem Beheizen und Belüften mit Kondensationsfeuchte und entsprechendem Schimmelpilzbefall zu rechnen. Der Mieter ist bei einem solchen erheblichen
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
AG Krefeld, 12.06.2007 - Az: 12 C 301/06
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


