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Keine Ratenzahlung für die Kaution – und nun?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Vereinbarung, die vom Mieter verlangt, die Kaution bei Beginn des Mietverhältnisses sofort vollständig aufzubringen, ist ungültig. Der Mieter hat das gesetzliche Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu erbringen.

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Patrizia KleinTheresia DonathDr. Jens-Peter Voß

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