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Keine Ratenzahlung für die Kaution – und nun?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Vereinbarung, die vom Mieter verlangt, die Kaution bei Beginn des Mietverhältnisses sofort vollständig aufzubringen, ist ungültig. Der Mieter hat das gesetzliche Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu erbringen.

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BGH - Az: VIII ZR 243/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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