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Keine Ratenzahlung für die Kaution – und nun?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Vereinbarung, die vom Mieter verlangt, die Kaution bei Beginn des Mietverhältnisses sofort vollständig aufzubringen, ist ungültig. Der Mieter hat das gesetzliche Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu erbringen.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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