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Mieterhöhung von über 100% kann zulässig sein!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um einen Mietvertrag, nach dem die Wohnungsgröße 81,36 m² betrug. Tatsächlich hatte die Wohnung jedoch 143,48 m². Der Vermieter wollte nun die Miete von 4,18 €/m² für die vereinbarte Wohnungsgröße auf 5,01 €/m² erhöhen. Dies wäre zulässig gewesen und entspr. dem Mietspiegel. Doch nun sollte auch die tatsächliche Wohnungsgröße berücksichtigt werden, so dass die Gesamtmiete sich von 340 € auf 718,83 € erhöht werden sollte - mithin um satte 111%.

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LG Halle, 19.03.2013 - Az: 2 S 263/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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