Nach einer Entscheidung des LG Berlin kann auch ein durchschnittlicher Laminatboden ein mietpreiserhöhendes Merkmal sein. Maßgeblich kommt es bei der Beurteilung auf den verwendeten Mietspiegel an.
Schließlich stellt auch ein einfacher Laminatboden einen erhöhten Nutzwert als z.B. PVC-Belag oder gar Betonboden dar. In dieser Hinsicht ist Laminat als "hochwertig" anzusehen, wobei es im Einzelfall nicht auf die Qualität des tatsächlich verlegten Bodens ankommt.
LG Berlin, 18.01.2011 - Az: 63 S 241/10
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.