Vermieter, die eine Mieterhöhung mit einem Gutachten begründen, müssen dazu einen öffentlich bestellten oder vereidigten Sachverständigen heranziehen. Ansonsten ist die Erhöhung der Miete unwirksam, urteilte das Kasseler Landgericht. Der Kläger hatte mit dem Gutachten eines nicht öffentlich bestellten Diplom-Ingenieurs argumentiert. Das Gericht schloß sich der Auffassung des Mieters an, der das Gutachten als unwirksam abgelehnt hatte. Der vom Vermieter beauftragte Ingenieur sei nach Auskunft der Industrie- und Handelskammer Kassel nicht für die Erstattung von Gutachten öffentlich bestellt oder vereidigt. Außerdem sei sein Gutachten im konkreten Fall inhaltlich unzureichend gewesen.
LG Kassel - Az: 1 S 572/97
Quelle: Focus Online
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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