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Wohnungsbesichtigungsgebühr an den Makler ist unzulässig!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist unzulässig, wenn ein Makler für die Wohnungsbesichtigung eine Gebühr erhebt. Mit dieser Entscheidung untersagte das Gericht die Praxis eines Maklers. Eine solche Gebühr stellt einen Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz und die UWG-Bestimmungen dar.

Der Einwand des Maklers, er sei Dienstleister und arbeite nicht als Makler ging ins Leere - denn entscheidend ist, welche Tätigkeit der Betroffene ausübt. Dies war vorliegend nach Ansicht des Gerichts eine Maklertätigkeit.


LG Stuttgart, 15.06.2016 - Az: 38 O 73/15 KfH und 38 O 10/16 Kfh


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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