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Wohnungsbesichtigungsgebühr an den Makler ist unzulässig!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist unzulässig, wenn ein
Makler für die
Wohnungsbesichtigung eine Gebühr erhebt. Mit dieser Entscheidung untersagte das Gericht die Praxis eines Maklers. Eine solche Gebühr stellt einen Verstoß gegen das
Wohnungsvermittlungsgesetz und die UWG-Bestimmungen dar.
Der Einwand des Maklers, er sei Dienstleister und arbeite nicht als Makler ging ins Leere - denn entscheidend ist, welche Tätigkeit der Betroffene ausübt. Dies war vorliegend nach Ansicht des Gerichts eine Maklertätigkeit.
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