Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.869 Anfragen
27% Maklerprovision sind sittenwidrig!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Im vorliegenden Fall wurde eine Maklerprovision von etwa 27% des Kaufpreises vereinbart.
Dies entspricht gut dem fünffachen der üblichen Provision. Eine solche Vereinbarung ist das Vorliegen besonderer Umstände für eine das gewöhnliche Maß übersteigende Maklertätigkeit sittenwidrig.
Grundsätzlich wird als Schadensersatz der über das gewöhnliche Maß hinausgehende Teil der Provision geschuldet.
Die Rückzahlung eines Teilbetrages durch den Makler führt als Anerkenntnis zum Neubeginn der Verjährungsfrist.
OLG Brandenburg, 14.10.2009 - Az: 4 U 11/09
ECLI:DE:OLGBB:2009:1014.4U11.09.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...