Ein Anspruch des Maklers auf Provision besteht auch dann, wenn ein vom Maklerkunden verschiedener Dritter das Objekt erwirbt und dieser Dritte mit dem Maklerkunden besonders enge persönliche oder besonders ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen hat. Dies betrifft z.B. den Fall, dass die Eltern des Maklerkunden das Objekt erwerben und dann an den Maklerkunden vermieten da dieser das Objekt selber nicht finanzieren konnte. In solchen Fällen ist eine neben der engen persönlichen Beziehung bestehende wirtschaftliche Identität des abgeschlossenen Kaufvertrags mit dem beabsichtigten Abschluss des Mietvertrags nicht erforderlich.
LG Schwerin, 13.12.2007 - Az: 3 O 412/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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