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Überquerung der Fahrbahn - Fußgänger muss vorsichtig sein!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim Betreten und Überschreiten der Strasse muss sich ein Fußgänger so verhalten, dass er nach sich nähernden Fahrzeugen Ausschau hält und dass es nicht zu einer Behinderung des Fliessverkehrs kommt.

Es ist grob fahrlässig, wenn sich der Fußgänger nicht darauf einstellt, dass der Kfz-Verkehr auf der Strasse Vorrang hat.

Ereignet sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger, so streitet der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Fußgänger unter Missachtung des § 25 III StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs auf die Fahrbahn getreten ist.


LG Schwerin, 14.12.2012 - Az: 1 0 8/12


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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