Ein Doppelmakler, der für beide Vertragsparteien tätig ist, ist zu strenger Neutralität verpflichtet. Schaltet der Doppelmakler nun weitere Interessenten ein und
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OLG Düsseldorf, 16.06.2000 - Az: 7 U 207/99
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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