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Künftiger Verwalter erhält keine Vermittlungsprovision!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde eine ein gewerblicher Wohnungsmakler mit der Verwaltung der vermittelten Wohnung betraut, so steht ihm kein Provisionsanspruch zu.

Der Provisionsanspruch ist bereits dann ausgeschlossen, wenn eine Bestellung zum Verwalter zum Zeitpunkt der Vermittlung ernsthaft im Gespräch war. Auf den formellen Beginn der Verwaltertätigkeit kommt es nicht an, da nur so eine vollständige Interessensneutralität gewährleistet ist, die einen Provisionsanspruch rechtfertigt.


LG München I, 17.01.2005 - Az: 30 S 12145/04

ECLI:DE:LGMUEN1:2005:0117.30S12145.04.0A

Vorgehend: AG München, 17.06.2004 - Az: 252 C 5124/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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