Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.375 Anfragen

Winziger, feuchter Kellerraum ist ein Mangel!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein 2,61 qm großer Keller so feucht, so dass ein Trocknungsgerät aufgestellt werden muss, kann der Mieter eine Mietminderung i.H.v. 3% der Bruttomiete vornehmen.

Auch wenn der Kellerraum nicht als Wohnfläche vermietet wurde, so ist seine vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit durch die Feuchte und das aufgestellte Trocknungsgerät nicht nur unerheblich beeinträchtigt worden.


AG Berlin-Spandau, 31.03.2015 - Az: 5 C 4/15


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit. Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz