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Winziger, feuchter Kellerraum ist ein Mangel!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist ein 2,61 qm großer Keller so feucht, so dass ein Trocknungsgerät aufgestellt werden muss, kann der Mieter eine Mietminderung i.H.v. 3% der Bruttomiete vornehmen.

Auch wenn der Kellerraum nicht als Wohnfläche vermietet wurde, so ist seine vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit durch die Feuchte und das aufgestellte Trocknungsgerät nicht nur unerheblich beeinträchtigt worden.


AG Berlin-Spandau, 31.03.2015 - Az: 5 C 4/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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R.Münch, Langenfeld