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Fehlender Dachboden berechtigt zur Mietminderung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war mietvertraglich vorgesehen, dass dem Mieter eine Nutzungsmöglichkeit für den Dachboden als Trocken- bzw. Abstellraum zustand. Dieser wurde dann aber entzogen. Bei einer Wohnungsgröße von 75 m² stellt der Wegfall keinen unerheblichen Mangel dar, der den Mieter berechtigt, die Miete um 2% zu mindern.


AG Köln, 31.07.2014 - Az: 203 C 192/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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