Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.720 Anfragen

Bauarbeiten berechtigen nicht nur zur Minderung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Kommt es zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Mietwohnung durch ein aufgestelltes Gerüst und Bauarbeiten, so können die Mieter die Unterlassung der Bauarbeiten und das Entfernen des Baugerüstes verlangen. Sofern die Störung jedoch nur unwesentlich ist, kann der Mieter lediglich die Miete mindern.

Im zu entscheidenden Fall sollten Bauarbeiten an der Außenfassade durchgeführt werden. Die Mieter bemängelten, dass es zu Lärmbelästigungen durch hämmern, klopfen, bohren und sägen, den Transport von Baumaterial mittels eines Lastenaufzuges und lautstarke Unterhaltungen der Arbeiter gekommen sei. Weiterhin behindere das Baugerüst die Sicht und führe zu einer Verdunklung der Wohnung. Die Mieter führten zudem ins Feld, dass sich Baustaub auf den Fensterbänken lagere und durch das Gerüst eine erhöhte Einbruchsgefahr bestehe. Die Forderung: Baustopp nebst Abbau des Gerüstes.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Berlin, 24.10.2014 - Az: 63 S 203/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG