Im zu entscheidenden Fall hatte der Mieter den einzigen Schlüssel zum Abstellraum unter der Treppe, die zum ersten Stock führte, vom Vermieter erhalten. Diesen nutzte er in Folgezeit 20 Jahre lang als Fahrradstellplatz. Dann kam es zu Baumaßnahmen, bei denen der Abstellraum wegfiel, so dass kein sinnvoller Abstellplatz für das Fahrrad mehr bestand (es hätte einzig auf dem Dachboden im 5. Stock abgestellt werden können). Die wenig begeisterten Mieter minderten daher die Miete, der Vermieter hatte kein Einsehen und es kam zu einer gerichtlichen Entscheidung.
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AG Hamburg, 22.08.2007 - Az: 46 C 1/07
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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