Im zu entscheidenden Fall hatte der Mieter den einzigen Schlüssel zum Abstellraum unter der Treppe, die zum ersten Stock führte, vom Vermieter erhalten. Diesen nutzte er in Folgezeit 20 Jahre lang als Fahrradstellplatz. Dann kam es zu Baumaßnahmen, bei denen der Abstellraum wegfiel, so dass kein sinnvoller Abstellplatz für das Fahrrad mehr bestand (es hätte einzig auf dem Dachboden im 5. Stock abgestellt werden können). Die wenig begeisterten Mieter minderten daher die Miete, der Vermieter hatte kein Einsehen und es kam zu einer gerichtlichen Entscheidung.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


