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Kaputter Aufzug - Minderung!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter einer Wohnung im zweiten Stock kann bei einem kaputten Aufzug die Miete um 4,45 % mindern - zudem hat er einen Anspruch auf Aufzugreparatur.

Dass der Aufzug nicht zur Wohnung gehört, ist unschädlich. Schließlich spielt ein Aufzug eine nicht unerhebliche Rolle für den Komfort einer Wohnung im zweiten Stock.

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AG Nürnberg, 24.10.2012 - Az: 28 C 4478/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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