Im vorliegenden Fall ging es um eine Mietminderung, die aufgrund erheblicher Lärmbelästigung durch eine Papppresse eine nahegelegenen Supermarktes, Lärm durch Lieferverkehr und Geruchsbelästigung aufgrund der Mülltonnen die von Mai bis September wenig angenehme Gerüche verbreiteten. Die Presse wurde täglich ein bis dreieinhalb Stunden betrieben, wochentags begann der Lieferverkehr teilweise vor 6 Uhr. Da der Vermieter die Minderung nicht anerkennen wollte, ging die Sache vor Gericht.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


