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Mietminderung wegen Supermarkt

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um eine Mietminderung, die aufgrund erheblicher Lärmbelästigung durch eine Papppresse eine nahegelegenen Supermarktes, Lärm durch Lieferverkehr und Geruchsbelästigung aufgrund der Mülltonnen die von Mai bis September wenig angenehme Gerüche verbreiteten. Die Presse wurde täglich ein bis dreieinhalb Stunden betrieben, wochentags begann der Lieferverkehr teilweise vor 6 Uhr. Da der Vermieter die Minderung nicht anerkennen wollte, ging die Sache vor Gericht.

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AG Gifhorn, 07.03.2001 - Az: 33 C 426/00 (VII)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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