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Mietminderung wegen Supermarkt
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden Fall ging es um eine Mietminderung, die aufgrund erheblicher Lärmbelästigung durch eine Papppresse eine nahegelegenen Supermarktes, Lärm durch Lieferverkehr und Geruchsbelästigung aufgrund der Mülltonnen die von Mai bis September wenig angenehme Gerüche verbreiteten. Die Presse wurde täglich ein bis dreieinhalb Stunden betrieben, wochentags begann der Lieferverkehr teilweise vor 6 Uhr. Da der Vermieter die Minderung nicht anerkennen wollte, ging die Sache vor Gericht.
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Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
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Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.
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