Wird Klage auf Feststellung einer Mietminderung erhoben, so ist der Streitwert auf das 12-fache des Minderungsbetrags festzulegen - analog zu § 41 Abs. 5 GKG.
§ 9 ZPO kann nicht zugrundegelegt werden (was vorliegend die Minderung von 42 Monaten ergeben hätte).
Die Klage auf Feststellung einer Mietminderung ist nach Ansicht des Gerichts spiegelbildlich zu einer Klage auf Instandsetzung.
KG, 06.01.2014 - Az: 8 W 96/13
ECLI:DE:KG:2014:0106.8W96.13.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.