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Heizungsausfall im Winter - 70% Minderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war in den Wintermonaten die Heizung ausgefallen. Dies ist ein erheblicher Mangel der Mietsache. Da zudem nach Einbau einer neuen Heizung nur unvollständig renoviert wurde, minderten die betroffenen Mieter die Miete.

Da es hinsichtlich des Minderungsrechts zum Dissens zwischen den Parteien kam, musste das Gericht entscheiden. Dieses bestätigte das Mietminderungsrecht:

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LG Berlin, 29.07.2002 - Az: 61 S 37/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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