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Heizungsausfall im Winter - 70% Minderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall war in den Wintermonaten die Heizung ausgefallen. Dies ist ein erheblicher Mangel der Mietsache. Da zudem nach Einbau einer neuen Heizung nur unvollständig renoviert wurde, minderten die betroffenen Mieter die Miete.

Da es hinsichtlich des Minderungsrechts zum Dissens zwischen den Parteien kam, musste das Gericht entscheiden. Dieses bestätigte das Mietminderungsrecht:

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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