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Lärmiges Metall-Hoftor berechtigt zur Minderung!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Geht von einem Metall-Hoftor aufgrund ständigen Öffnens und Schließens eine Lärmbelästigung aus, so kann der Mieter die Miete um 15% mindern, wenn die zulässigen Grenzwerte überschritten werden. Dies gilt auch dann, wenn das Tor bereits seit Jahren vorhanden ist und bislang nicht beanstandet wurde, da im vorliegenden Fall die Lärmstörung erst nach vermehrter Nutzung durch eine Firma an Häufigkeit und Intensität zugenommen hatte.


AG Köln, 22.10.2001 - Az: 214 C 437/00

Dr. Rochus SchmitzAlexandra KlimatosMartin Becker

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