Geht von einem Metall-Hoftor aufgrund ständigen Öffnens und Schließens eine Lärmbelästigung aus, so kann der Mieter die Miete um 15% mindern, wenn die zulässigen Grenzwerte überschritten werden. Dies gilt auch dann, wenn das Tor bereits seit Jahren vorhanden ist und bislang nicht beanstandet wurde, da im vorliegenden Fall die Lärmstörung erst nach vermehrter Nutzung durch eine Firma an Häufigkeit und Intensität zugenommen hatte.
AG Köln, 22.10.2001 - Az: 214 C 437/00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Radio PSR
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)
Danke für die schnelle und einfach Abwicklung bzw. eine kurze, aber detailierte Bewertung meiner Situations bzgl. der Verlängerung eines ...
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...