Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.991 Anfragen

Kettenraucher im Mietshaus: Miete mindern?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Dringt aufgrund exzessiven Rauchverhaltens eines Mitmieters Zigarettenrauch durch Decke und Wände, so berechtigt dies den Mieter dazu, die Miete um 10% zu mindern.

Der in die Wohnung eindringende gesundheitsschädliche Zigarettenrauch stellt einen Mangel dar, der die Tauglichkeit der Wohnung eingeschränkt. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Wohnung ständig ein Geruch von kaltem Zigarettenrauch vorherrscht. Solche Beeinträchtigungen sind auch nicht sozialadäquat oder üblich, mit einer solchen Beeinträchtigung muss seitens des Mieters auch nicht gerechnet werden.

Gleichzeitig ist der Vermieter verpflichtet, das Eindringen von Zigarettenrauch durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, wenn der Rauch im konkreten Fall nicht durch geöffnete Fenster oder Türen eingedrungen ist und somit von einem baulichen Mangel ausgegangen werden kann.


AG Berlin-Charlottenburg, 17.03.2008 - Az: 211 C 3/07

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)

Sehr schnelle, kompetente und ausfühliche Hilfe! Sehr zu empfehlen!!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant