- Mietrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.294 Anfragen
Minderung bei asbesthaltigen Fußbodenfliesen
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Besteht bei asbesthaltigen Fußbodenfliesen eine Gesundheitsgefährdung durch gelöste Fasern (z.B. wegen gerissenen Fliesen), so ist dies ein Mangel, der den Mieter zur Minderung des Mietzinses berechtigt. Der Mieter ist nicht verpflichtet, ein neben der allgemeinen Belastung vorhandenes zusätzliches Gefahrenpotential durch Asbestfasern freisetzende, gerissene oder gebrochene Fußbodenfliesen hinzunehmen.
Auch dann, wenn die Fliese vermutlich wegen der Belastung durch ein darauf stehendes Regal gerissen ist, bedeutet dies nicht, dass der Mangel pflichtwidrig vom Mieter verursacht wurde. Immerhin ist das Aufstellen eines Regals eine normale Nutzung des Wohnraums. Daher müssen Bodenfliesen so beschaffen sein, dass auch ein Regal aufgestellt werden kann, ohne dass die Fußbodenfliesen brechen.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.294 Beratungsanfragen
Alle von mir gestellten Fragen wurden umfangreich und ausführlich beantwortet.
Ich bin mit der anwaltlichen Beratung sehr zufrieden.
WAIBEL, A., Freiburg
Perfekt, wie immer. Vielen Dank.
Olaf Sieradzki