Rattenbefall in einer Mietwohnung und die einhergehenden Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung berechtigen den betroffenen Mieter zu einer Minderung um 80%, da die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung hierdurch erheblich beeinträchtigt ist.
Im der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall war es im November 2011 zu einem Rattenbefall gekommen. Im Dezember wurden durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma entsprechende Maßnahmen in der Mietwohnung durchgeführt. Die betroffenen Mieter minderten ab Dezember die Miete vollständig und kündigten die Wohnung fristlos. Der Auszug fand im April 2012 statt. Der Vermieter wollte die Mietminderung jedoch nicht akzeptieren, weil er die Ursache des Befalls im Verhalten der Mieter sah. Die Sache landete somit vor Gericht.
Im der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall war es im November 2011 zu einem Rattenbefall gekommen. Im Dezember wurden durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma entsprechende Maßnahmen in der Mietwohnung durchgeführt. Die betroffenen Mieter minderten ab Dezember die Miete vollständig und kündigten die Wohnung fristlos. Der Auszug fand im April 2012 statt. Der Vermieter wollte die Mietminderung jedoch nicht akzeptieren, weil er die Ursache des Befalls im Verhalten der Mieter sah. Die Sache landete somit vor Gericht.
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis von erfahrenen Rechtsanwälten statt unverbindlicher Ersteinschätzung. Bei Bedarf ist i.d.R. auch eine außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung möglich.


