Vorliegend hatten die Mieter ein belebtes Plätzchen gemietet - selbst in der Nacht kam es zu Lärmbelästigungen von Besuchern eines Restaurantschiffs und einer Veranstaltungshalle, die sich auf dem Heimweg befanden. Das störte die Mieter gewaltig, so dass diese die Miete minderten. Der Vermieter konnte in dem Passantenlärm aber keinen Mangel sehen und forderte den Außenstand zurück.