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Rechtsschutzversicherung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Mietrecht ist ein äußerst umfänglich reglementierter Rechtsbereich. Sowohl Mieter als auch Vermieter kommen häufig mit rechtlichen Fragen in Berührung. Beginnend mit der Unterschrift unter einen - zumeist zahlreiche Klauseln enthaltenden - Mietvertrag, über Fragen der Ordnungsgemäßheit von Betriebskostenabrechnungen bis hin zur Durchführung von Endrenovierungen:

Überall wollen Mieter und Vermieter beraten sein, um die eigenen Rechte möglichst effektiv durchsetzen zu können. Kommt es zu Auseinandersetzungen, weil ein bestimmter Streitpunkt nicht gütlich beigelegt werden kann, werden meist die Gerichte eingeschaltet. Denn für den Mieter stellt die gemietete Wohnung oder das gemietete Haus in der Regel den Lebensmittelpunkt dar, so daß ein schlichter Auszug oft nicht in Frage kommt. Vermieter hingegen leiden häufig unter den sehr mieterfreundlichen Rechtsvorschriften, so beispielsweise, wenn es nur unter äußerster Mühe gelingt, auch einen zahlungsunwilligen bzw. -unfähigen Mieter aus dem Mietobjekt herauszukündigen.

Um sicherzustellen, daß die eigenen Rechte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bestmöglich durchgesetzt werden können, bietet sich der Abschluß einer Rechtschutzversicherung an. Die Rechtschutzversicherung übernimmt bei entsprechender Vereinbarung die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens. Dies gilt im Rahmen der Vertragsbedingungen auch für den Fall, daß der Versicherungsnehmer in dem Rechtstreit unterliegen sollte. Zudem bieten Rechtschutzversicherungen auch Versicherungsschutz bereits für außergerichtliche Auseinandersetzungen an.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.11.2025)
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