Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 395.639 Anfragen

Möblierte Wohnung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Was ist eine möblierte Wohnung?

Von einer möblierten Wohnung spricht man, wenn eine Wohnung zumindest überwiegend vom Vermieter mit den für die Einrichtung wesentlichen Gegenständen (Stühle, Tisch, Schrank, Bett, etc.) ausgestattet ist.

Sofern der Mieter es wünscht, darf er diese Gegenstände auch aus der Wohnung entfernen. Dann ist er jedoch dafür verantwortlich, dass diese Gegenstände sorgfältig gelagert werden und bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder dort stehen, wo dies urspr. der Fall war.

Mängel der Möbel berechtigen den Mieter dazu, Instandsetzung oder Ersatz zu verlangen oder aber eine Minderung der Miete durchzuführen.

Eine Verpflichtung zur Möblierung muss mietvertraglich klar und unmissverständlich zum Ausdruck kommen. Eine Inventarliste ist ebenfalls ratsam.

Wie hoch ist der Möblierungszuschlag?

Der Mieter einer möblierten Wohnung zahlt regelmäßig eine erhöhte Miete. Doch wie hoch darf dieser eigentlich ausfallen?

Nach einer Entscheidung des LG Berlin (LG Berlin, 21.03.2003 - Az: 63 S 365/01) kann ein Möblierungszuschlag angesetzt werden, der 2% des aktuellen Zeitwerts der Möbel beträgt. Anzusetzen ist für Möbel eine Nutzungsdauer von 10 Jahren mit linearer Abschreibung.

Konkret bedeutet dies das bei Neupreis von 5.000 € für die Möbel im ersten Jahr ein Möblierungszuschlag von 100 € monatlich erfolgen kann. Sind die Möbel bei Vermietung bereits fünf Jahre alt, kann ein Zuschlag von 50 € erfolgen. Sind die Möbel jedoch bereits älter als zehn Jahre, kann kein Zuschlag mehr verlangt werden.

Nach dem Hamburger Modell wird ein Zuschlag entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer und eine (übliche) Kapitalverzinsung angesetzt. Die Abnutzungszeit beträgt hier 7 Jahre, wobei danach ein Restwert von 30% des Anschaffungspreises angesetzt wird. Ebenfalls wird bei Vermietung der sich jeweils ergebende Zeitwert für die Berechnung des Mietzuschlags zugrunde gelegt.

Für den Mieter sind die Berechnungen oft nur schwer nachvollziehbar - notfalls sollten Belege für die Erwerbskosten und -zeitpunkte verlangt werden.

Kündigung einer möblierten Wohnung ist einfacher!

Der Vermieter einer möblierten Wohnung hat erleichterte Kündigungsmöglichkeiten, wenn er selbst mit in der Wohnung wohnt, und die Wohnung nicht an eine Familie zum dauernden Gebrauch überlassen ist (§ 549 BGB).
Stand: 18.01.2021 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.639 Beratungsanfragen

klar, effizient und fair im Preis

Verifizierter Mandant

Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.

Verifizierter Mandant