Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.719 Anfragen

Kinder: Vertraglicher Schutz

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Obschon das Kind eines Mieters in der Regel nicht Vertragspartner des Mietvertrages ist, wird es im Hinblick auf an seinen Rechtsgütern eintretenden Schäden (an der Gesundheit am Eigentum) wie ein solcher behandelt. Die Rechtsprechung spricht in derlei Fällen davon, dass der Mietvertrag zwischen den Eltern und dem Vermieter sog. Schutzwirkung zugunsten Dritter, d.h. des Kindes, entfaltet.

Verletzt beispielweise der Vermieter seine Verkehrssicherungspflicht, indem er das Treppenhaus nicht in Ordnung hält und verletzt sich das Kind eines Mieters sodann bei einem Sturz auf der Treppe, so hat es einen eigenen vertraglichen Anspruch gegen den Vermieter. Dieser Anspruch gründet sich auf das Rechtsinstitut der "Pflichtverletzung" (§ 280 BGB) und verjährt in drei Jahren. Der Vermieter kann sich dem Anspruch nicht - wie bei gesetzlichen Ansprüchen - dadurch entziehen, dass er behauptet, das beauftragte Unternehmen (z.B. Schreiner) habe unsachgemäß gearbeitet.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.719 Beratungsanfragen

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...

Erik, Oranienburg

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg.
Danke für Ihre Unterstützung und ...

Verifizierter Mandant