Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.418 Anfragen

Hochwasserschäden: Kann Schadenersatz gefordert werden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter kann gegen den Vermieter im Regelfall keine Schadenersatzansprüche gelten machen, da der Vermieter die Schäden nicht verschuldet hat.

Insofern ist zu beachten, daß der Vermieter gewöhnlich keine Vorkehrungen gegen seltene und ungewöhnliche Naturkatastrophen treffen muss.

Etwas andere kann allenfalls dann gelten, wenn die Wohnung bekanntermaßen in einem Überschwemmungsgebiet liegt.

Ein Schadenersatz kommt zudem in Betracht, wenn der Vermieter mit der Beseitigung der angezeigten Mängel in Verzug gerät und dadurch weitere Schäden am Eigentum des Mieters entstehen.

Für die rechtssichere Prüfung Ihres individuellen Falles im Bereich Mietrecht können Sie direkt über AnwaltOnline eine Online-Erstberatung zum Festpreis anfordern.

Stand: (letzte Änderung: 23.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Im Regelfall bestehen keine Schadenersatzansprüche, da der Vermieter Naturkatastrophen in der Regel nicht verschuldet hat und keine Vorkehrungen gegen seltene, ungewöhnliche Ereignisse treffen muss.
Eine Haftung kann in Betracht kommen, wenn der Vermieter mit der Beseitigung angezeigter Mängel in Verzug gerät und infolgedessen weitere Schäden am Eigentum des Mieters entstehen.
Ja, etwas anderes kann gelten, wenn die Wohnung bekanntermaßen in einem Überschwemmungsgebiet liegt und entsprechende Vorkehrungen unterlassen wurden.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.278 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn